Was Tun bei einem Unfall

Was tun, wenn es kracht?

Für einen reibungslosen Ablauf der anschließenden Schadenregulierung bietet das europäische Unfallbericht-Formular eine große Erleichterung. Wichtig hierbei ist, wer in Deutschland den Verkehrsunfallbericht-Bogen am Ende unterschreibt, gibt keine Schuldbekenntnis ab.

Autounfall im Ausland – Tipp Schadensregulierung

Das Formular “Europäischer Unfallbericht” sollten Sie auf jeden Fall ausfüllen und den Schaden umgehend der eigenen Haftpflichtversicherung melden. Die Frist hierfür beträgt eine Woche. Dies gilt auch dann, wenn es den Anschein macht, dass der andere Verkehrsteilnehmer für den Unfall verantwortlich ist. Die Schadensregulierung lässt sich am einfachsten von zu Hause aus über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Telefonnummer: 0800/250 260 0) abwickeln.

Nicht jeder Verkehrsunfall geschieht zufällig

In dem verhandelten Fall (Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken AZ: 4 U 96/15) hilft auch ein Unfallbericht nicht weiter. Hier fand nämlich die Polizei heraus, dass sich die Unfallbeteiligten kannten und der Zusammenstoß nur vorgetäuscht war. Der Kfz Versicherer verweigerte daraufhin die Schadensregulierung.

So verhalten Sie sich richtig nach einem Unfall

Die Unfallbeteiligten sollten die Unfallstelle fotografieren, die Personalien austauschen und sich die Adressen der Zeugen geben lassen. Wenn möglich, sollte man den Unfallbericht und die Unfallskizze gemeinsam ausfüllen, dabei sollte kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden.
EU Unfallbericht Großbritannien – Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist daraufhin, Autofahrer, die in England unterwegs sind oder kurz vor dem Start in den Urlaub stehen, weiterhin den Europäischen Unfallbericht mit sich führen sollten. Die Brexit-Entscheidung ändert nichts daran, dass das Formular bei einem Autounfall die einfachste Möglichkeit ist, den Schaden zu dokumentieren.

 

Quelle : KFZ-Auskunft.de

 

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