Sachverständigenkosten

Sachverständigenkosten:

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat Anspruch auf Inanspruchnahme eines eigenen,
unabhängigen Kfz-Sachverständigen, zur
Beweissicherung, Feststellung des Schadens und Kalkulation des Schadensumfanges. Dies gilt auch, wenn die eintrittspflichtige Versicherung des Unfallgegners bereits einen Kfz-Sachverständigen beauftrag hat, oder wenn bereits ein Gutachten im Auftrag der Versicherung erstellt wurde. Die Kosten für das Gutachten im Auftrag des Geschädigten gehören zum Gesamtschaden und müssen von der eintrittspflichtigen Versicherung des Unfallgegners nach geltender Rechtsprechung übernommen werden. Nach einem Unfallschaden sollte das Fahrzeug, aus Gründen der Beweissicherung, grundsätzlich durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen besichtigt werden. Im Rahmen der Besichtigung entscheidet sich dann die weitere Vorgehensweise. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sollte ein Schadensgutachten erst ab einem Fahrzeugschaden von ca. Euro 700,– erstellt werden, ansonsten erstelle ich einen Kostenvoranschlag. Die Kosten hierfür können, wie die Kosten für ein Gutachten, bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Die Sachbearbeiter bei den Versicherern kennen die Rechte der Geschädigten sehr genau, versuchen jedoch im Rahmen von Kosteneinsparungen (Schadensmanagement) den Geschädigten von seinen Rechten abzubringen. Beim Erstkontakt wird dem Geschädigten in der Regel mitgeteilt, dass die Versicherung ggf. eintrittspflichtig sei und den Schaden ohne Probleme regulieren werde. Diese Anrufer der Versicherung sind speziell geschulte, besonders freundliche Mitarbeiter  ohne Kompetenz bei der weiteren Schadenabwicklung.

Im Rahmen dieses Gespräches wird dem Geschädigten fast immer ein „Komplettservice“ angeboten. Dieser Service enthält einen  „Sachverständigen“ der Versicherung, eine Mietwagenfirma und die Auswahl einer Reparaturfirma, die natürlich auch Vertragsbetriebe der Versicherung sind. Dieser „freundliche Fullservice“ der Versicherung hat nur ein einziges Ziel. Man will die eigenen Vertragspartner ins „Spiel“ bringen, um mit diesen die Kosten des Schadens für die Versicherung zu „drücken“. Teilweise gnadenlos und stets auf Kosten der Geschädigten. Es ist Absicht der Versicherer die unabhängigen Unfallexperten wie Kfz- Sachverständige und Rechtsanwälte bereits im Vorfeld auszuschalten – mit weitreichenden Folgen für die weitere Schadensabwicklung

Bei einem unverschuldeten Unfall sollte der Geschädigte, aus Gründen der

Beweissicherung sowie einer objektiven und unabhängigen Schadensermittlung,

immer einen eigenen Kfz-Sachverständigen beauftragen.